FAQ

Freizeiten/Seminare

Wo und wie kann ich mich für eine Freizeit/Seminar anmelden?

Schön, dass du dich für eine Freizeit/Schulung bei uns im Jugendwerk interessierst. Deine Anmeldung kannst du hier über das Anmeldeformular direkt online ans Jugendwerk schicken.

Wann und wie soll ich den Teilnehmerbeitrag bezahlen?

Nach der Anmeldung bekommst du von uns innerhalb von 14 Tagen eine Anmeldebestätigung mit der Rechnung i.d.R. per Mail zugesandt.
Darin ist der Überweisungsweg und das Zahlungsziel vermerkt.

Unsere Bankdaten sind:
Sparkasse Pforzheim Calw IBAN: DE78 6665 0085 0000 9944 99, BIC: PZHSDE66

Bitte vergiss nicht (bzw. deine Eltern) als Verwendungszweck deine Personennummer und die entsprechende Freizeit zu vermerken.

Ich habe einen Gutschein für eine Freizeit. Wie kann ich ihn einlösen?

Bitte einfach den Gutschein der Anmeldung beilegen oder bei der Anmeldung über www.ejw-reisen.de über das Bemerkungsfeld einen Hinweis auf den Gutschein geben und diesen dann per Post einreichen.

Kann ich zusammen mit meinem Freund/in einem Zimmer/Zelt untergebracht werden?

Das ist in der Regel kein Problem.
Bitte gib bei deiner Anmeldung deinen Wunsch-Zimmerpartner an und wir werden dies bei der Zimmereinteilung so gut es geht berücksichtigen.

Jedoch ist anzumerken, dass wir Mädchen und Jungen grundsätzlich getrennt unterbringen.

Ich habe Allergien/Krankheiten. Kann ich trotzdem auf eine Freizeit mit?

Das ist in den meisten Fällen kein Problem.
Vor Beginn der Freizeit bekommst du einen Freizeitpass zugesandt, in dem alle relevanten Daten, Impfungen, Einschränkungen und Unverträglichkeiten angegeben werden müssen.
Ebenfalls geben deine Eltern uns darin die Erlaubnis benötigte Medikamente zu verabreichen.

In speziellen Fällen kann auch gerne vorab mit der Freizeitleitung Kontakt aufgenommen werden.

Bekomme ich den Teilnehmerbeitrag erstattet, wenn ich die Freizeit nicht antreten kann?

Die genauen rechtlichen Grundlagen und evtl. entstehenden Stornokosten entnimmst du bitte den Reisebedingungen in unserem Jahresprogramm.

Materialverleih

Welche Materialien gibt es im Jugendwerk?

Eine genaue Übersicht mit den Ausleihgebühren und detaillierten Beschreibungen über unseren Materialverleih kannst du hier bekommen.

Ich bin eine Privatperson, kann ich trotzdem den Materialverleih nutzen?

Selbstverständlich bieten wir unseren Materialverleih neben Kirchengemeinden und Vereinen auch Firmen und Privatpersonen an.

Wann und wo kann ich die ausgeliehenen Materialien abholen bzw. zurückgeben?

Standort der Materialien ist: Poststr. 17, 75305 Neuenbürg. Ansprechpartner für Terminreservierungen, Abholung und Rückgabe ist das Büroteam des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Neuenbürg. Wir sind unter Tel: 07082 948060 oder info@ejw-neuenbuerg.de zu erreichen.

Ca. 14 Tage vor dem Reservierungstermin wird telefonisch vereinbart, wann die Materialien abgeholt bzw. zurückgebracht werden. Zusammen mit den Verleihbedingungen wird dies schriftlich versandt und sollte spätestens am Abholtermin unterschrieben zurückgegeben werden.

Mitarbeiter/Ehrenamtliche

Wo und wie kann ich die Juleica (Jugendleitercard) beantragen?

Die Juleica kann ausschließlich online beantragt werden.

Hier findest du eine genaue Anleitung zur Beantragung

Bietet das EJW Schulungen zum Erwerb der Juleica bzw. Erste-Hilfe-Kurse an?

Jedes Jahr bieten wir unsere Julei-(a)kademie zum Erwerb der Juleica an. In diesem Kompaktkurs, der aus 3 abgeschlossenen Einheiten incl. Erste-Hilfe-Kurs besteht, (du kannst sie auch einzeln besuchen) werden alle für die Juleica benötigten Themen erarbeitet und als Abschluss kannst du direkt deine persönliche Juleica beantragen.

Hier geht’s direkt zur aktuellen Julei-(a)kademie!

Ich möchte Mitarbeiter auf einer Freizeit werden. Was muss ich tun?

Super, wir freuen uns immer über neue und motivierte Mitarbeiter!

Melde dich einfach bei uns in der Geschäftsstelle (telefonisch unter 07082 948060 oder unter info@ejw-neuenbuerg.de) und sag uns, für welche Freizeit du dich interessierst. Wir werden dann den Kontakt mit der Freizeitleitung herstellen.

Ich bin Mitarbeiter auf einer Freizeit und möchte Sonderurlaub beantragen. Geht das?

In Baden Württemberg gibt es ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit. Dabei soll ehrenamtlich Mitarbeitenden Sonderurlaub bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr gewährt werden. Den Antrag hierfür stellt die Organisation, für den der Mitarbeiter tätig ist (hier also das EJW Neuenbürg).

Genaue Infos findest du hier !

Ich möchte im EJW bzw. auf Veranstaltungen mitarbeiten. Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und zu definieren, haben wir ein Profil für unsere Mitarbeiter erstellt.

1. Durch unsere Arbeit wollen wir jungen Menschen zu einem Leben mit Jesus Christus einladen.

2. Deshalb erwarten wir von dir, dass du eine Beziehung zu Jesus hast und gestaltest.

3. Du musst nicht perfekt sein, aber dein Glaube sollte echt und im alltäglichen Leben erkennbar sein.

4. Dazu gehört z.B., dass du regelmäßig die Gemeinschaft mit Gott und anderen Christen suchst.

5. Durch deine Mitarbeit bist du Vorbild für andere. Dazu gehören zum Beispiel Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit.

6. Jede und jeder hat von Gott besondere und einzigartige Gaben bekommen. Damit dir und anderen die Arbeit Freude macht, wollen wir gemeinsam diese Gaben entdecken, fördern und am richtigen Ort einbringen.

7. Alle Mitarbeit geschieht im Auftrag und mit den Zusagen Gottes, die uns stärken und in die weltweite Gemeinde Jesu stellen.

  • Außerdem verlangen wir ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention vor sexueller Gewalt (erhältst du von uns im EJW).

Rundbrief/Newsletter

Ich bekomme noch keinen Newsletter. Was muss ich tun?

Auf der Startseite unserer Homepage gibt es einen roten Newsletterbutton. Anklicken, eMailadresse eingeben und schon bist du beim nächsten Versand dabei!

Wie kann ich den Newsletter abbestellen?

Das geht ganz einfach: Am Ende des Newsletters gibt es einen Hinweis, ob man den Newsletter weiterhin wünscht. Wenn nicht, einfach Hinweis anklicken und schon bist du aus der Empfängerliste gestrichen.

Ich möchte Werbung/Berichte für Veranstaltungen für meinen Verein oder Kirchengemeinde für den Rundbrief melden.

Darüber freuen wir uns natürlich sehr! Berichte oder Werbeflyer sind im pdf. Format oder einzeln als Worddokument und qualitativ gute Bilddateien (mit Quellenangaben) an deborah.nitsche@ejw-neuenbuerg einzureichen. Der Redaktionsschluss ist dem letzten Rundbrief zu entnehmen (oder einfach kurz anrufen).

Zuschüsse

Unsere finanzielle Lage macht es derzeit nicht möglich, den Teilnehmerbeitrag für eine Freizeit zu bezahlen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Eins vorneweg: Scheuen Sie sich nicht uns darauf anzusprechen. Wir finden eine Lösung!

Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben unsere Angebote zu nutzen.

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub verbringen oder an Jugendgruppenfahrten teilnehmen zu können.

Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu 7,50 €. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Die endgültige Gewährung des Zuschusses erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium erst nach der Freizeit. Sollten Sie aus finanziellen Gründen dringend auf den Zuschussbetrag angewiesen sein, scheuen Sie sich bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Können wir als Kirchengemeinde/Organisation Kreiszuschüsse für Freizeiten/Schulungen beantragen?

  • Im Kreis tätige und öffentlich anerkannte Jugendorganisationen und Jugendgruppen, die Jugendarbeit nach dem Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg leisten und eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem zuständigen Landratsamt/Jugendamt geschlossen haben, können Zuschüsse beantragen, sofern sie die Voraussetzungen der entsprechenden Leitlinien erfüllen [Infos für Enzkreis und Kreis Calw hier]
  • Vereine und Jugendgruppen reichen ihre Anträge mit Unterschrift des/der verantwortlichen Leiter/-in über ihre Verbandszentrale (in diesem Fall das EJW Bezirk Neuenbürg) mit deren Gegenzeichnung bei der Geschäftsstelle des Jugendrings Enzkreis ein.

Freizeitheim Sprollenhaus

Ich möchte das Freizeitheim Sprollenhaus für eine Freizeit mieten. Wer ist mein Ansprechpartner?

Träger des Freizeitheim Sprollenhaus ist der Evangelische Kirchenbezirk Neuenbürg, vertreten durch Herrn Dekan Joachim Botzenhardt. Allgemeine Fragen zum Freizeitheim oder Rückfragen bzgl. einer Reservierung richten Sie bitte direkt an Frau Kirsten Kastner (kirsten.kastner@freizeitheim-sprollenhaus.de) oder info@freizeitheim-sprollenhaus.de.

Belegungsanfragen sind ausschließlich über den Buchungskalender unter www.freizeitheim-sprollenhaus.de möglich!!!

Wie komme ich zum Freizeitheim Sprollenhaus?

Die Adresse lautet: Freizeitheim Sprollenhaus, Kaltenbronner Str. 99, 75328 Bad Wildbad-Sprollenhaus

Du findest uns über die Eingabe Freizeitheim Sprollenhaus im Internet (Eingabe über Google Maps) oder direkt über die L76B von der B 462 aus Richtung Gaggenau/Forbach kommend. Alternativ von der B294 kommend über Bad Wildbad. Das Freizeitheim Sprollenhaus mit Sportgelände und Zeltplatz befindet sich ca. 1 km außerhalb von Bad Wildbad-Sprollenhaus Richtung Kaltenbronn links unten im Tal. Es ist durch eine separate Zufahrt (Beschilderung Freizeitheim/Sportgelände) zu erreichen. Die Zufahrtsstraße ist etwas enger als normale Straßen. Eine Befahrung mit einem Reisebus bis zum Freizeitheim ist jedoch möglich.

Förderverein

Was macht der Förderverein?

1989 haben sich Freunde, Mitarbeiter und engagierte Menschen im Bezirk Neuenbürg zusammengeschlossen, um die Arbeit des evangelischen Jugendwerks Bezirk Neuenbürg zu unterstützen. In den vergangenen Jahren ist dank vieler aktiver Mitglieder und Freunde vieles gefördert und getan worden, was sonst kaum möglich gewesen wäre:

  • Freizeitheim Sprollenhaus mit Jugendzeltplatz Kegelbachtal
  • 30%-ige Beteiligung an den Personalkosten für eine 2. Jugendreferentenstelle im Bezirk
  • Finanzierung von Praktikumsstellen im Jugendwerk
  • Finanzielle Unterstützung bei größeren Anschaffungen (VW-Bus, Zelte, Beamer etc.)
  • Durchführung von Aufbaulagern in der Hütte in Frankreich zur Erhaltung und Nutzung für Freizeiten des EJW
  • Bewirtung und organisatorische Unterstützung beim Jungschartag des Bezirks

Wie kann ich Mitglied im Förderverein werden?

Einfach eine Mail an info@fv-ejw-neuenbuerg.de schreiben!

Wie kann ich mich einbringen und den Förderverein unterstützen?

Ob das die Unterstützung bei konkreten Projekten, ein Spendenauftrag oder am einfachsten der Eintritt in den Förderverein ist – entscheide selbst! Auf jeden Fall wünschen wir uns ein Engagement dort wo wir alle – besser gesagt der Bezirk Neuenbürg – am meisten zurückbekommen.