In Baden Württemberg gibt es ein Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit. Dabei soll ehrenamtlich Mitarbeitenden Sonderurlaub bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr gewährt werden. Den Antrag hierfür stellt die Organisation, für den der Mitarbeiter tätig ist (hier also das EJW Neuenbürg).
Genaue Infos findest du hier !