Unsere finanzielle Lage macht es derzeit nicht möglich, den Teilnehmerbeitrag für eine Freizeit zu bezahlen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Eins vorneweg: Scheuen Sie sich nicht uns darauf anzusprechen. Wir finden eine Lösung!

Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben unsere Angebote zu nutzen.

Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen des Landesjugendplans Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien Zuschüsse, um in Freizeitheimen und Zeltlagern der Jugendverbände einen Erholungsurlaub verbringen oder an Jugendgruppenfahrten teilnehmen zu können.

Die staatliche Zuwendung beträgt pro Tag und Teilnehmer bis zu 7,50 €. Antragsformulare können bei der Anmeldung angefordert werden. Die endgültige Gewährung des Zuschusses erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium erst nach der Freizeit. Sollten Sie aus finanziellen Gründen dringend auf den Zuschussbetrag angewiesen sein, scheuen Sie sich bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.